Hausordnung

Gemäß § 44 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes hat der Schulgemeinschaftsausschuss der Berufsschule für Elektrotechnik und Mechatronik die folgende Hausordnung erlassen:


Eine Hausordnung ist kein Selbstzweck, sie soll vielmehr einem wichtigen Gemeinschaftszweck dienen.

Alle in einer Schule und für diese tätigen Menschen (Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrberechtigte, Schulwarte und sonstige Bedienstete) haben vernünftige Regeln des Zusammenlebens und des Zusammenarbeitens zu beachten, damit die Schule ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen kann. Davon ist vieles bereits gesetzlich geregelt, z. B. im Schulunterrichtsgesetz und in einer Verordnung des Unterrichtsministeriums, nämlich der "Schulordnung". Diese Informationen darüber und die Inhalte des Schulpflichtgesetzes sind auch Lehrstoff der Politischen Bildung.

Das Verhalten jeder einzelnen Person soll immer von sozialer Rücksichtnahme getragen sein. Gewaltanwendung ist in jedem Fall auszuschließen. Ebenso kann es unter Demokratinnen und Demokraten keine Diskriminierung von Minderheiten, keine Ausländerfeindlichkeit, kein Mobbing und dergleichen geben.

Die Freiheit der einzelnen Person endet dort, wo sie die Freiheit anderer oder unabdingbare Gemeinschaftserfordernisse verletzen würde!


Wichtige Verhaltensregeln für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ETMinsbesondere für unsere Schülerinnen und Schüler:

1.    Bitte halten Sie sich an die ungeschriebenen Regeln eines kultivierten und rücksichtsvollen Verhaltens. Dies auch in Kleinigkeiten des alltäglichen Benehmens
(z. B. keine Kappen in den Klassenräumen, keine ordinäre Sprache usw.). Richten Sie sich stets nach den positiven Beispielen, nach dem Vorbild Ihrer Lehrkräfte und nach dem Beispiel Ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler, die sich vernünftig, kultiviert und rücksichtsvoll verhalten.

2.    Beachten Sie Ihre Pflichten gemäß § 43 Schulunterrichtsgesetz und Ihre Rechte nach den Bestimmungen des Schulrechts sowie insbesondere die Schulordnung. Aus der Schulordnung des Bundesministeriums für Unterricht haben Sie entnommen, dass Sie alle für den Unterricht erforderlichen Hilfsmittel bereithaben müssen. Gegenstände, die nicht zum Unterricht gehören und diesen stören, sind bitte von Ihrem Arbeitsplatz zu entfernen und anderwärtig aufzubewahren.

3.    Verfolgen Sie Beschwerden immer auf demokratischem Weg. Am wirksamsten setzen Sie Ihre Rechte offen und demokratisch durch. Dazu gibt es auch unsere Schülervertretung und den SGA. Nur ehrliche Vorgangsweisen und gewaltfreie Lösungen sind zulässig und dauerhaft wirksam!

4.    Freistellungen vom Unterricht (also für vorhersehbares Fehlen) sind laut Schulpflichtgesetz bis zu zwei Tagen von der Direktion zu entscheiden. Weitere schulbefreite Tage kann nur die Bildungsdirektion (schriftliches Ansuchen über die Direktion!) genehmigen.

5.    Sonstige (nachträgliche) Entschuldigungen, Meldungen von Veränderungen (z.B. der Lehrstelle), auch offene Hausaufgaben übergeben Sie unaufgefordert am folgenden Schultag.

6.    Der Haupteingang Tor 2 in der Mollardgasse ist von 5:30 bis 20:45 Uhr durchgehend geöffnet. Das Tor 5 zur Wienzeile ist nur in der Zeit von 6:45 bis 16:10 Uhr geöffnet.

7.    Nur während Ihrer Mittagspause steht es Ihnen frei, das Schulgebäude zu verlassen. Sonst, also auch während der kleinen Pausen, unterstehen Sie der Aufsichtspflicht der Schule. Sie bedürfen daher, sowohl zum Verlassen des Schulgebäudes als auch des Klassenraumes während des Unterrichts, einer besonderen Genehmigung.

8.    Kontrollieren Sie zu Unterrichtsbeginn den jeweiligen Raum, melden Sie sofort Beschädigungen oder Verschmutzungen und stellen Sie auch beim Unterricht in Kleingruppen alle Sessel auf den Boden.

9.    Achten Sie bitte darauf, dass Sie zum jeweiligen Unterrichtsbeginn pünktlich in Ihrem Klassenraum sind. Halten Sie die Stundenbeginnzeiten selbstverantwortlich ein. Wir haben kein akustisches Pausenzeichen!

10.    Sollte 10 Minuten nach dem jeweiligen Unterrichtsbeginn Ihre Klasse noch ohne Lehrperson sein, dann melden Sie das bitte sofort in der Direktion, 1. Stock, Zimmer 110.

11.    Für Ihre Lehrgangszeit steht Ihnen ein Garderobenkasten zur Verfügung. Ihre Überbekleidung gehört in diesen Garderobenkasten. Für die Benutzung benötigen Sie ein Vorhängeschloss (8 mm Bügelquerschnitt, 30 mm Bügeldurchmesser). Versperren Sie stets den Garderobenkasten, um Ihr Eigentum zu schützen. Mit Lehrgangsende ist der Kasten zu räumen und sauber zu hinterlassen.

12.    Bekleidungen mit obszönen, sexistischen, minderheitenfeindlichen oder rechtsextremen (strafbarer Tatbestand!) Aufschriften sind in der Schule unerwünscht.
 
13.    Smartphones, Mobiltelefone, MP3-Player und andere den Unterricht störende Geräte sind während des Unterrichts auszuschalten und zu verstauen. Bei Zuwiderhandeln ergeben sich folgende Maßnahmen:
🢥    Bei einmaligem Zuwiderhandeln können die Geräte am Ende des Schultags in der Direktion abgeholt werden. 
🢥    Bei erneutem Verstoß gegen diesen Punkt der Hausordnung werden Ihnen die Geräte abgenommen und verbleiben bis zum Ende des Lehrganges in der Direktion. 

14.    Das Öffnen der Fenster und das Betätigen der Verdunkelungen sind nur während des Unterrichts und nur mit Zustimmung der Lehrkraft vorzunehmen. Während der Pausen bleiben die Fenster aus Sicherheitsgründen immer geschlossen.

15.    Essen Sie nur in den Pausen. Während des Unterrichts hindert, essen am Mitarbeiten, ist unhygienisch, stört und ist überdies sehr unhöflich. Trinken Sie während des Unterrichts mit guten Manieren und stören Sie dabei nicht den Unterricht!

16.    Einkäufe im Buffet tätigen Sie bitte nur während Ihrer unterrichtsfreien Zeit.

17.    Halten Sie stets die Sitz- und Arbeitsplatzordnung ein. Für die Labors bestehen eigene Laborordnungen, welche auch alle wichtigen Sicherheitsvorschriften beinhalten.

18.    Alle Einrichtungen und Anlagen der Berufsschule sind "öffentliches Eigentum" und deshalb besonders schonend zu behandeln. Vermeiden Sie daher fahrlässige oder gar mutwillige Beschädigungen und Verunreinigungen. Sie müssen solche selbst wiedergutmachen.

19.    Achten Sie auf die Reinhaltung aller von Ihnen mitbenutzten Schulräume, auch der WC-Anlagen, und wirken Sie positiv auf Kolleginnen und Kollegen ein, die sich nicht an diese Selbstverständlichkeit halten.

20.    Unterstützen Sie die Arbeit des Reinigungspersonals und stellen Sie nach Unterrichtsschluss (allenfalls auch bei Raumwechsel) alle Sessel auf die Tische und räumen Sie eventuell vorhandene Tischfächer aus. Sorgen Sie für eine sauber gelöschte Tafel und teilen Sie in Ihrer Klasse einen Ordnungsdienst ein.

21.    Die Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter, beachten Sie die Regeln der Mülltrennung!

22.    Im 2. Stock, und zwar im Raum neben dem Büffet, steht Ihnen in den Pausen das Kommunikationszentrum des Kultur- und Sportvereins der Wiener Berufsschulen zur Verfügung.

23.    Für Ihre allgemeinen und fachlichen Interessen steht Ihnen die Lehrlingsbücherei im 2. Stock, Zimmer 227 zur Verfügung. Sie sind sehr herzlich zur intensiven Benutzung eingeladen.

24.    Wenn Sie Schwierigkeiten oder persönliche Probleme haben, stehen Ihnen Direktion (Raum 110), Schülerberatungsteam der BS ETM (siehe Aushang bei der Direktion) sowie der schulpsychologische Dienst für Beratung und Hilfestellung zur Verfügung. 

25.    Im Falle eines Alarms ist größte Disziplin erforderlich. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind unbedingt einzuhalten. Den Weisungen des Schulpersonals ist Folge zu leisten. Die Klassen bzw. Gruppen verlassen unter Aufsicht ihrer Lehrkraft geordnet – in Zweierreihe - das Haus. Während der gesamten Zeit eines Feueralarms besteht für alle striktes Rauchverbot!
 
Wirken Sie bitte an der Erhaltung und Verbesserung unseres Schulklimas mit! Die Schulgemeinschaft dankt Ihnen für Ihre Mithilfe!


Die Direktion
Wien, September 2024

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